Faltstühle (Einsitzer) mit einer flexiblen Sitz- und Rückenfläche aus Stoff, Kinderwagen, Buggys und Fahrradanhänger für Kinder bis max. 4 Jahre
Nicht gestattet sind:
Grillen und das Entfachen von offenem Feuer (z. B. Kerzen)
Das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern
Ziehende Lastenträger (z. B. Bollerwagen, Sackkarren, Anhänger, Einkaufstrolleys / „Hackenporsche“, Koffer / Rucksäcke mit Rollen, o. ä.)
Das Mitführen von Hunden im Großen Garten
Die Mitnahme von Sonnenschirmen, (Falt-)Liegestühlen, Klappstühlen, Sitzsäcken, Bierzeltgarnituren, Bierkästen, Tischen, Kühlboxen, o. ä.
Die Fluchtwege mit Picknickdecken zu versperren
Beete, Skulpturen und Brunnen zu betreten oder gar zu beschädigen
Sicherheitsbereiche
Sicherheitsbereiche
Bitte beachten Sie die verschiedenen Sicherheitsbereiche beim Feuerwerkswettbewerb und machen Sie sich mit den unterschiedlichen Picknick- und Stehflächen im Zuschauerbereich vertraut.
Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsmaßnahmen erst zum Start des Feuerwerks umgesetzt werden und sich ausschließlich auf die Abfahrt nach der Veranstaltung beziehen! Es gelten keine Sonderregelungen für die Anfahrt. Zudem empfehlen wir allen Besuchern mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Die Eintrittskarte gilt am Veranstaltungstag ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis 05:00 Uhr des Folgetages als Fahrkarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten GVH-Tarifgebiet (Zonen ABC). Die Haltestelle „Herrenhäuser Gärten“(Linie 4 und 5) befindet sich direkt an den Eingängen zum Feuerwerkswettbewerb.