Quelle: Lars Gerhardts

Gartenordnung

Quelle: Sebastian Gerhard

Gestattet sind:

  • Faltstühle (Einsitzer) mit einer flexiblen Sitz- und Rückenfläche aus Stoff, Kinderwagen, Buggys und Fahrradanhänger für Kinder bis max. 4 Jahre

Nicht gestattet sind:

  • Grillen und das Entfachen von offenem Feuer (z. B. Kerzen)
  • Das Fahren oder Mitführen von Fahrrädern
  • Ziehende Lastenträger (z. B. Bollerwagen, Sackkarren, Anhänger, Einkaufstrolleys / „Hackenporsche“, Koffer / Rucksäcke mit Rollen, o. ä.)
  • Das Mitführen von Hunden im Großen Garten
  • Die Mitnahme von Sonnenschirmen, (Falt-)Liegestühlen, Klappstühlen, Sitzsäcken, Bierzeltgarnituren, Bierkästen, Tischen, Kühlboxen, o. ä.
  • Die Fluchtwege mit Picknickdecken zu versperren
  • Beete, Skulpturen und Brunnen zu betreten oder gar zu beschädigen

Sicherheitsbereiche

Sicherheitsbereiche

Bitte beachten Sie die verschiedenen Sicherheitsbereiche beim Feuerwerkswettbewerb und machen Sie sich mit den unterschiedlichen Picknick- und Stehflächen im Zuschauerbereich vertraut.

Parkleitsystem

Regelungen der Abfahrt

Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsmaßnahmen erst zum Start des Feuerwerks umgesetzt werden und sich ausschließlich auf die Abfahrt nach der Veranstaltung beziehen! Es gelten keine Sonderregelungen für die Anfahrt. Zudem empfehlen wir allen Besuchern mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Die Eintrittskarte gilt am Veranstaltungstag ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis 05:00 Uhr des Folgetages als Fahrkarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten GVH-Tarifgebiet (Zonen ABC). Die Haltestelle „Herrenhäuser Gärten“(Linie 4 und 5) befindet sich direkt an den Eingängen zum Feuerwerkswettbewerb.