Quelle: Patrick Graf

FAQ zum Feuerwerkswettbewerb

Nein, vor Ort gibt es keine bereitgestellten Sitzgelegenheiten. Sie dürfen Decken und Faltstühle mit einer flexiblen Sitz- und Rückenfläche auf das Veranstaltungsgelände mitnehmen (nicht erlaubt: Liegestühle, Klappstühle, Bierzeltgarnituren, Stühle mit Ablage/Tisch). Alle Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen, finden Sie auf der Rückseite der Eintrittskarten oder in der Gartenordnung.
Sie dürfen Decken und Faltstühle mit einer flexiblen Sitz- und Rückenfläche auf das Veranstaltungsgelände mitnehmen (nicht erlaubt: Liegestühle, Klappstühle, Bierzeltgarnituren, Stühle mit Ablage/Tisch). Alle Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen, finden Sie auf der Rückseite der Eintrittskarten oder in der Gartenordnung.
Ja, gerne können Sie Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände mitnehmen.

Vom Einlass bis zum Veranstaltungsende haben Sie die Möglichkeit, an verschiedenen Ständen Speisen und Getränke zu kaufen.
Die Herrenhäuser Gärten haben direkt am Großen Garten eigene gebührenpflichtige Parkplätze. Zudem werden die Grünflächen rund um die Graft als kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie dafür unser Parkleitsystem unter “Allgemeine Infos”.
Ja, es gibt einen Wohnmobilparkplatz direkt an den Herrenhäuser Gärten. Die Adresse lautet: Am Großen Garten 3, 30419 Hannover. Es gibt keine Ver- und Entsorgung.
Ja, die Eintrittskarte zum “Internationalen Feuerwerkswettbewerb” gilt am Veranstaltungstag ab 15:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages als Fahrkarte in allen 3 Zonen des üstra/GVH-Netzes.
Ja, die Veranstaltung findet auch bei schlechter Wetterlage statt.
Die Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Auch ein Umtausch auf einen anderen Termin ist nicht möglich.
Ja, aber erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Kinder bis einschließlich 5 Jahren haben freien Eintritt.
Weite Teile sind frei zugänglich, der Abbrennplatz ist jedoch aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Circa eine Stunde vor Beginn des Feuerwerkes wird der hintere Bereich für Zuschauer geräumt. Unter “Allgemeine Infos” finden Sie eine Übersicht zu den Sicherheits- und Zuschauerbereichen.
Ja, die Herrenhäuser Gärten sind barrierefrei. Behindertengerechte Toiletten sowie ein abgetrennter Bereich für Rollstuhlfahrer sind vorhanden.
Eine Ermäßigung bekommt jeder, der einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Ist die Berechtigung einer Begleitperson im Ausweis nachgewiesen (Vermerk „B“), hat eine Begleitung kostenfreien Eintritt und benötigt kein zusätzliches Ticket.
Nein, es besteht nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass. Durch die erstmalige Einlasskontrolle wird das Ticket entwertet und für jede weitere Benutzung gesperrt. Es gibt keinen Wiedereinlass nach Verlassen des Geländes.
Nein, bei Verlust der Tickets (Hard- oder Print@home) besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
Nein, nur die Eintrittskarten mit dem QR-Code können am Eingang eingescannt, identifiziert und entwertet werden.
Ja, Sie können das Wallet-Ticket direkt auf dem Smartphone speichern. Dazu benötigen Sie eine App, um die von Wallet genutzte pkpass-Datei verwenden zu können.
Bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner. Ansonsten können Sie die Tickets unter “Meine Tickets” im Ticket-Shop Ticket2go erneut herunterladen.
Die Personalisierung ist für die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs. Die Personalausweise müssen in diesem Fall mitgeführt werden.
Ja, bis drei Werktage vor dem Feuerwerkstermin kann eine Umpersonalisierung im Tickethsop https://visit.ticket2go.de/#!/ unter “Meine Tickets” vorgenommen werden. Die Sammlertickets können nur in der Tourist Info gegen eine Gebühr umpersonalisiert werden.
Ja, Sie dürfen das Feuerwerk privat fotografieren und auf Video aufnehmen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte zum Internationalen Feuerwerkswettbewerb Ihre Einwilligung erklären, dass während der gesamten Veranstaltungsdauer Ton- Foto- und Videoaufnahmen gemacht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht werden können. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.